Beweislast bei GdB-Herabsetzung nach Heilungsbewährung - die Behörde muss auch den Umfang der Besserung nachweisen.

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Title: Beweislast bei GdB-Herabsetzung nach Heilungsbewährung - die Behörde muss auch den Umfang der Besserung nachweisen.
Source: br - Behinderung und Recht. 6/1/2026, Vol. 65 Issue 4, p107-108. 2p.
Database: Academic Search Ultimate
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ISSN:03413888